Online-News vom 03.09.2010
Z-Saatgut mit niedrigerer Qualität zugelassen
Bei Z 2-Saatgut ist die Keimfähigkeit vom üblichen Grenzwert >92 Prozent herabgestuft auf >85 Prozent. Zudem wäre bei Z 2-Saatgut ein höherer Fremdbesatz zulässig: 10 statt 6 Körner pro 500 g Probe. Die Züchter sichern im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung aber zu, den Fremdbesatz auf dem hohen Z 1-Niveau zu halten, heißt es beim Bundesverband der Pflanzenzüchter (BDP).
Qualitäts- und Mengenprobleme zeigen sich unterdessen in ganz Europa, vor allem in den nördlichen Ländern. In Dänemark wurde ein Antrag auf 100.000 t Winterweizen mit einer Keimfähigkeit von 65 Prozent gestellt. (ks/dlz agrarmagazin)
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